
Das Thüringer Landesarbeitsgericht (Beschl. v. 2.3.2026, Az. 4 Ta 15/26) stärkt den Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf zusammenhängenden Erholungsurlaub. Arbeitgeber können Urlaub nicht pauschal auf maximal zwei Wochen am Stück begrenzen, wenn das Gesetz einen zusammenhängenden Zeitraum als Regelfall vorsieht. Bloße Hinweise auf „personelle Engpässe“ genügen nicht, um längere Urlaubsblöcke zu verweigern; erforderlich sind...








