Nachtarbeit

Gleichheit bei Nachtzuschlägen: Ein wegweisendes Urteil des BAG

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Unterschiedliche Nachtzuschläge für Schichtarbeiter und andere Arbeitnehmer sind unzulässig (Urteil vom 21.08.2024, Az.: 10 AZR 504/20). Ein Kläger hatte geklagt, weil er im Schichtsystem nur 25 % Nachtzuschlag erhielt, während außerhalb des Schichtsystems 50 % gezahlt wurden. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz und sprach ihm den höheren Zuschlag zu. Arbeitgeber sollten nun prüfen, ob ihre Zuschlagsregelungen rechtssicher sind, um mögliche Nachzahlungen zu vermeiden.