Arbeitsrecht

Gleichheit bei Nachtzuschlägen: Ein wegweisendes Urteil des BAG

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Unterschiedliche Nachtzuschläge für Schichtarbeiter und andere Arbeitnehmer sind unzulässig (Urteil vom 21.08.2024, Az.: 10 AZR 504/20). Ein Kläger hatte geklagt, weil er im Schichtsystem nur 25 % Nachtzuschlag erhielt, während außerhalb des Schichtsystems 50 % gezahlt wurden. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz und sprach ihm den höheren Zuschlag zu. Arbeitgeber sollten nun prüfen, ob ihre Zuschlagsregelungen rechtssicher sind, um mögliche Nachzahlungen zu vermeiden.

Länger arbeiten lohnt sich?

Rentenaufschubprämie: Finanzielle Vorteile für längeres Arbeiten Die deutsche Regierung plant die Einführung einer Rentenaufschubprämie, die Arbeitnehmern attraktive Anreize bietet, ihren Renteneintritt zu verschieben. Durch längeres Arbeiten können nicht nur höhere Rentenansprüche erworben, sondern auch eine einmalige Prämienzahlung gesichert werden. Dieses Modell richtet sich an alle, die über das reguläre Rentenalter hinaus beruflich aktiv bleiben möchten und dabei von zusätzlichen finanziellen Vorteilen profitieren wollen. Entdecken Sie, wie diese Prämie funktioniert und welche Möglichkeiten sie für Ihre Altersvorsorge bietet.

Welcher Tarifvertrag ist Trumpf?

BAG, Beschluss vom 30.04.2024, Az: 1 ABR 10/23 Im aktuellen Streit um die Anwendbarkeit von Tarifverträgen bei Tarifkollisionen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein bedeutendes Urteil gefällt. Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. Januar 2023 wurde zurückgewiesen. Der Fall dreht sich um eine zentrale Frage: Welcher Tarifvertrag gilt, wenn in...

Das ABC des Arbeitsrechts

Mit dem ‘𝗔𝗕𝗖 𝗱𝗲𝘀 𝗔𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝘀𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀’ starten wir heute eine neue Serie der aurantia 𝗜𝗻𝘀𝗶𝗴𝗵𝘁𝘀. Unsere Experten widmen sich in jeder Folge einem neuen Begriff aus dem Arbeitsrecht aus Unternehmerseite und zeigen Ihnen praxisnahe Ansätze, um Ihre Interessen als Arbeitgeber nicht nur zu schützen, sondern aktiv zu fördern. Was sollte bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen berücksichtigt...

DMEA 2024 – Wir sind dabei

Und bringen Ihnen einiges an Expertenwissen direkt zur Messe nach Berlin mit. In Kurzvorträgen in kleiner Runde erhalten Sie wertvolle Insights zu DMEA-relevanten Themen. Wir behandeln Fragestellungen aus dem Vergabe- und Fördermittelrecht sowie der Strategie- und Organisationsberatung. Außerdem bieten wir in einer Tombola die Chance, sich auch im Nachgang ganz unverbindlich mit unseren Beratern auszutauschen...

Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz – Gleiches Recht für alle bei Bonuszahlungen

Selektive Bonuszahlungen vs. Gleichbehandlungsgrundsatz aurantia.de
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet Unternehmen dazu, Mitarbeitende gleich zu behandeln, sofern keine sachlichen Gründe eine Ungleichbehandlung rechtfertigen. Diese Regelung scheint im Grundsatz klar, doch die Details können sich als knifflig erweisen. So müssen Unternehmen auch bei Bonuszahlungen sorgfältig vorgehen müssen. Eine Bevorteilung einzelner Mitarbeitender ohne sachliche Gründe kann einen Anspruch auf Gleichbehandlung der Nichtbedachten auslösen.

Darf der Arbeitgeber meinen genehmigten Urlaub zurückziehen? 

Ist es rechtens, wenn ein Arbeitgeber einen bereits genehmigten Urlaub zurückzieht? Grundsätzlich gilt, dass einmal genehmigter Urlaub nicht widerrufen werden darf, um den Vertrauensschutz zwischen den Parteien zu wahren. Es werden Ausnahmen von dieser Regel besprochen und die Verantwortung des Arbeitgebers betont, bei besonderen Umständen nach Alternativen zu suchen. Außerdem wird die Frage behandelt, ob der Arbeitgeber Klauseln in den Vertrag einbauen kann, die den Arbeitnehmer zur Urlaubsabrechnung verpflichten. Rechtsprechung und die Rolle des Arbeitgebers bei einem hohen Krankenstand werden ebenfalls thematisiert. Insgesamt wird betont, wie wichtig eine verantwortungsvolle Urlaubsplanung für das Wohlbefinden und die Arbeitsmotivation der Mitarbeiter ist.