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Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie. Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Diese Kanäle finden Sie auf dieser Seite.
Sie können Ihre Meldung über unser Meldeportal digital erfassen, oder diese unter +49 208 – 207 658 97 telefonisch an uns übermitteln. Auch die postalische Übermittlung unter der Adresse
– Kevin Haus (persönlich) –
Zum Steigerhaus 8
46117 Oberhausen
wird im Sinne des Gesetzes für Sie als Meldemöglichkeit zur Verfügung gestellt.
Auf allen Kommunikationswegen können Sie wählen, ob Sie eine anonyme Meldung, eine vertrauliche Meldung oder eine Ihre Person offenbarende Meldung abgeben möchten. Der Meldungsprozess wird in allen drei Fällen identisch konform erfüllt.