
Urteil des BAG: Kein zusätzlicher Urlaub bei Quarantäne im Urlaub
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage haben, wenn sich genehmigter Urlaub mit einer nachträglichen Quarantäneanordnung überschneidet. Arbeitgeber müssen lediglich die Freistellung und Zahlung des Urlaubsentgelts sicherstellen.