Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) schützt die handelnden Personen grundsätzlich vor persönlicher Haftung. Ausnahmen geltend für die Geschäftsführung, die die GmbH gemäß § 35 GmbHG vertritt, jedoch immer dann, wenn der Geschäftsführer gegen gesetzliche Pflichten verstößt. In unserem vorherigen Blogbeitrag vom 24.10.2025 „Geschäftsführer einer GmbH – Verantwortung mit Weitblick“ haben wir bereits beleuchtet, wie...
21. November 2025

