Das neue Urteil des BGH (VII ZR 34/20) zur Unwirksamkeit bestimmter Kündigungsklauseln in Bauverträgen sorgt für Klarheit: Die Klauseln in § 4 Nr. 7 S. 3 VOB/B (2002) und § 8 Nr. 3 Abs. 1 S. 1 VOB/B (2002) sind ungültig, wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart wurde. Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf bestehende und zukünftige Bauverträge. Erfahren Sie in unserem Blog, wie Sie Ihre Verträge rechtssicher gestalten und welche Fallstricke es zu vermeiden gilt.
4. Juli 2024