BGB

Zugang rechtssicher nachweisen: Warum das Einwurf-Einschreiben für wichtige Erklärungen nicht immer genügt

Kündigungen, Rücktrittserklärungen, Abmahnungen oder Fristsetzungen (z. B. im Rahmen von Zahlungsaufforderungen) entfalten ihre Wirkung regelmäßig erst, wenn sie dem Empfänger zugehen. Bestreitet dieser den Zugang, muss grundsätzlich der Absender beweisen, welches Schreiben wann und auf welchem Weg in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Gerade das Einwurf-Einschreiben galt lange als praktikabler Mittelweg zwischen einfachem Brief...