
Wenn Verträge von vergebenen Bauaufträgen scheitern, droht nicht nur der Zeitplan zu kippen – auch vergaberechtlich lauern Fallstricke. In vielen Kommunen stellt sich dann die Frage: Kann der Zweitplatzierte einfach nachrücken oder ist ein neues Verfahren nötig? Nachrückerklausel im Bauvertrag: scheinbare Lösung mit rechtlichem Risiko Eine Sogenannte „Nachrückerklausel“, nach denen die Restleistungen bei Kündigung ohne...