In den bisherigen Beiträgen zum Gesellschaftsrecht haben wir die generellen organschaftlichen Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH sowie die hieraus resultierenden Haftungsfolgen bei Pflichtverstößen eingehend dargestellt [„Geschäftsführer einer GmbH – Verantwortung mit Weitblick“; „Haftungsrisiken des Geschäftsführers – wenn Verantwortung persönlich wird“ ]. Der nachfolgende Beitrag widmet sich nunmehr den besonderen Pflichten des Geschäftsführers in der Unternehmenskrise...
6. Februar 2026