Arbeitsplatz

Videoüberwachung am Arbeitsplatz: LAG Hamm spricht 15.000 € Geldentschädigung zu

Urteilszusammenfassung des Landesarbeitsgerichts Hamm (18 SLa 959/24) Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied (18 SLa 959/24), dass die permanente und beinahe lückenlose Überwachung der Betriebs- und Arbeitsräume über einen Zeitraum von 22 Monaten unzulässig ist und eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers darstellt, sodass eine Geldentschädigung – im vorliegenden Fall in Höhe von 15.000 Euro –...