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Stiftungen für Unternehmen: Grundlagen und Einsatzmöglichkeiten


Unternehmerisches Vermögen langfristig zu sichern und sinnvoll zu strukturieren, gehört zu den zentralen strategischen Fragen vieler Unternehmen. Ob Nachfolge, Vermögensschutz oder klare Leitlinien für die Zukunft – diese Themen sollten langfristig durchdacht werden.

In diesem Zusammenhang rückt die Rechtsform der Stiftung bürgerlichen Rechts immer stärker in den Fokus. Sie eröffnet Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, nachhaltige Strukturen zu schaffen, die über Generationen hinweg Bestand haben.

Doch was genau ist eine Stiftung und wie kann sie in der Praxis eingesetzt werden? Einen groben Überblick dazu geben wir Ihnen im Folgenden. Ein Blog-Beitrag ersetzt keine anwaltliche Beratung. Beabsichtigen Sie, Ihre Unternehmensnachfolge zu gestalten? Sprechen Sie uns gern an.

Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung bürgerlichen Rechts („Stiftung“) ist eine mit Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegebenen Stiftungszwecks ausgestattete, mitgliederlose juristische Person. Sie wird in der Regel auf unbestimmte Zeit errichtet, kann jedoch auch auf bestimmte Zeit (sog. Verbrauchsstiftung) errichtet werden. Sie wird von einem Stiftungsvorstand vertreten, welcher durch die Stiftungsaufsicht kontrolliert wird.

Einsatzmöglichkeiten der Stiftung

Der Zweck einer Stiftung wird von ihrem Gründer in dem Stiftungsgeschäft, auch Stiftungssatzung, festgehalten. Dabei ist der Gründer in der Gestaltung des Stiftungszwecks grundsätzlich frei, sofern die Stiftung nicht lediglich die Erhaltung und Mehrung des eigenen Vermögens zum Zweck hat (sog. Selbstzweckstiftung).

1.  Gemeinnützige Stiftung

Klassischerweise verfolgt die Stiftung steuerlich begünstigte fremdnützige, d. h. gemeinnützige, nicht auf den Stifter oder seine Familie bezogene, Zwecke (sog. gemeinnützige Stiftung).

Nutzen:

Die gemeinnützige Stiftung ist von Steuerpflichten weitgehend befreit. Zugleich wird die Ausstattung von Stiftungen, Zustiftungen und Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen steuerlich begünstigt. Es gelten im Überblick folgende steuerlichen Vergünstigungen:

  • Befreiung von der Erbschafts-/Schenkungssteuer bei anfänglicher oder nachträglicher Übertragung von Vermögen auf die Stiftung
  • Spendenabzugsmöglichkeit für Zuwendungen
  • Befreiung von der Körperschaftssteuer
  • Anwendung eines ermäßigten Umsatzsteuerersatzes
  • Befreiung von der Gewerbsteuer
  • Befreiung von der Grundsteuer

Zudem gilt das sog. Drittelprivileg. Dies lässt zu, dass eine steuerbefreite Stiftung einen Teil ihres Einkommens (max. 1/3) zum Unterhalt der Stifter und ihrer nächsten Angehörigen, zur Pflege von deren Gräbern sowie zur Ehrung ihres Andenkens verwendet, sofern diese Ausgaben angemessen sind. Wobei die Angemessenheit sich nach dem Lebensstandard des Zuwendungsempfängers richten und im Einzelfall zu prüfen sind. Leistungen mit Ausschüttungscharakter sind unzulässig.

Aber der Stiftungszweck ist nicht auf die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke beschränkt.

2. Privatnützige Stiftung

Auch die Verfolgung privatnütziger Zwecke im Rahmen einer Stiftung erfreut sich immer größerer Beliebtheit.

a. Familienstiftung

Eine Ausprägung ist z. B. die sog. Familienstiftung. Sie dient ihrem Zweck nach der Versorgung oder Förderung von Begünstigten, sog. Destinatären, die zu einer oder mehreren Familien gehören. Dazu werden die Erträge der Stiftung, z. B. Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder Unternehmensgewinne an die begünstigten Familienmitglieder ausgeschüttet. Wobei sich der Kreis der Begünstigten im Laufe der Zeit durch Geburt oder ein Versterben auch erweitern oder verkleinern kann.

Nutzen:

  • Vermögenserhalt über Generationen hinweg

Durch die Familienstiftung kann mithin für die Versorgung der Familie über Generationen hinweg gesorgt werden und gleichzeitig kann aber auch das Vermögen des Stifters bzw. der Familie langfristig zusammengehalten werden. Denn das Vermögen bleibt unabhängig von familiären Ereignissen, wie zum Beispiel Erbfällen oder Scheidungen, in der Hand der Stiftung und wird damit nicht zersplittert. Es ist auch keine Versilberung des Vermögens durch Verkauf oder Kündigung von Anteilen gegen Abfindung ist möglich. Außerdem kann das Vermögen bei der richtigen Gestaltung der Familienstiftung auch vor einem Zugriff von Gläubigern auf das Vermögen schützen.

  • Fortleben des Stifterwillens

Durch die Rechtsform der Stiftung behält der Stifter durch seinen in der Satzung niedergelegten Stifterwillen auch über seinen Tod hinaus seinen Einfluss in der Stiftung.  

  • Nachfolgeplanung

Dadurch kann der Stifter auch nachhaltig die Erbschaft im Rahmen der Familie planen und die Nachfolge in bestimmte Vermögenspositionen festlegen und steuern.

  •  Steuern  

Im Vergleich zur gemeinnützigen Stiftung können durch die Familienstiftung zwar nicht so umfassende steuerliche Vorteile generiert werden, dennoch kann auch hier durch eine angepasste Ausgestaltung der Stiftung die Steuerlast minimiert werden. Wobei hier insbesondere folgende steuerlichen Besonderheiten interessant sind:

    • Ertragssteuer: Denn die Stiftung unterliegt lediglich der Körperschaftssteuer in Höhe von 15 % und ist dadurch anderen Gesellschaftsformen überlegen;
    • Wegzugsbesteuerung: Denn diese entfällt im Vergleich zu anderen Gesellschaften wie GmbH und KG;
    • Erbersatzsteuer: fällt alle 30 Jahre an und es gilt ein Freibetrag von 800.000,00 Euro, sodass je nach Familienstruktur hier eine bessere Planbarkeit und ggf. auch durch die Ausnutzung des Freibetrags eine Steuervergünstigung zu erreichen ist.

3. Unternehmensverbundene Stiftung

Eine weitere Ausprägung ist die sog. unternehmensverbundene Stiftung. Dies sind Stiftungen, die entweder selbst unternehmerisch tätig (sog. Unternehmensträgerstiftung) sind oder an einem unternehmenstragenden Rechtsträger beteiligt (Beteiligungsträgerstiftung) sind.

Sie kann als Familienstiftung aber auch als gemeinnützige Stiftung ausgestaltet sein. Bei ihrer Gründung sind außerdem neben dem Stiftungsrecht auch die Besonderheiten der Rechtsform des Unternehmens und damit dem Gesellschaftsrecht zu beachten.

Nutzen:

  • Nachfolgeplanung

Die Unternehmensverbunde Stiftung sollte in Form einer Familienstiftung gerade von mittelständischen Unternehmen zur Nachfolgeplanung in Betracht gezogen werden. Da durch die oben genannten Vorteile der Familienstiftung die Nachfolge unabhängig von der familiären Situation gestaltet werden kann und das Unternehmen vor einer Zersplitterung geschützt wird, ohne die Familie von dem Unternehmen auszuschließen.

3. Doppelstiftungsmodell

Im sog. Doppelstiftungsmodell können die obengenannten Stiftungen auch miteinander kombiniert werden. Es werden eine Familienstiftung und eine gemeinnützige Stiftung nebeneinander gegründet, welche die Anteile eines Unternehmens halten. Dabei hält die Familienstiftung die Mehrheit der Stimmrechte und die gemeinnützige Stiftung die Mehrheit des Vermögens, wo dieses steuerlich privilegiert ist.

Dadurch können bei sorgsamer Planung die für die jeweiligen Stiftungsarten aufgeführten Vorteile bestmöglich ausgenutzt werden. Es bedarf jedoch eines größeren Unternehmens, da dabei zwei voneinander unabhängige Stiftungen gegründet werden und entsprechende Strukturen zu deren Unterhaltung zu schaffen sind.

Fazit

Stiftungen bieten Unternehmen vielseitige Möglichkeiten, Vermögen zu sichern, Nachfolgefragen zu regeln und langfristige Strukturen zu schaffen. Ob gemeinnützig, privatnützig oder unternehmensverbunden – die Wahl der richtigen Stiftungsform und deren Ausgestaltung hängt maßgeblich von den individuellen Zielen und Rahmenbedingungen ab.

Um die Vorteile einer Stiftung optimal zu nutzen und rechtliche sowie steuerliche Risiken zu vermeiden, ist eine sorgfältige Planung unerlässlich. Gerne begleiten wir Sie bei der Entwicklung einer maßgeschneiderten Lösung für Ihr Unternehmen und Ihre Familie.