Zum 1. Januar 2026 entfällt in Nordrhein‑Westfalen für kommunale Auftraggeber im Unterschwellenbereich die Pflicht zur Anwendung von UVgO/VOB/A; maßgeblich sind künftig allein die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Transparenz und Gleichbehandlung. Aurantia unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung mit ihrer vergaberechtlichen Kompetenz und kommunalen Erfahrung. Sachverhalt Die nordrhein‑westfälischen Kommunen stehen zum Jahreswechsel 2025/26 vor einem Paradigmenwechsel im...
7. November 2025