LEGAL
- Unternehmens- & Gesellschaftsrecht
- Vergaberecht
- Restrukturierung & Sanierung
- Zivilrecht
Hier ein kurzer Überblick über die Leistungen im Rahmen unserer Beratung
Ihr Unternehmen befindet sich in einer Krise? Wir helfen Ihnen, die Krise zu meistern. Dabei streben wir an, zunächst außergerichtliche Lösungen zu finden.
Auch die Eigenverwaltung oder das Schutzschirmverfahren sind denkbare Instrumente für eine Restrukturierung.
Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) gibt Unternehmen zusätzlich Instrumente an die Hand, damit sie besser durch eine Krise kommen, ohne dabei ein Insolvenzverfahren durchlaufen zu müssen.
Das Verfahren läuft dezent und still zwischen den Beteiligten ab. Entscheidend ist, das Verfahren professionell vorzubereiten und begleiten zu lassen.
Ein interdisziplinäres Team von Aurantia bereitet unter Einbeziehung von auf Restrukturierung spezialisierter Einheiten gemeinsam mit Ihnen das Verfahren vor und übernimmt auch unternehmerische Verantwortung als CRO oder Generalbevollmächtigter.
Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG, bisher in der Diskussion genannt: präventiver Restrukturierungsrahmen) wird die Restrukturierung von Unternehmen in Deutschland maßgeblich verändern. Er bietet Unternehmen in Schwierigkeiten erstmals einen gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich ohne ein Insolvenzverfahren grundlegend sanieren können. Zum 1. Januar 2021 ist das Gesetz in Kraft getreten.