Öffentliches Recht: Staatliche Vorgaben und wirtschaftliche Vorhaben zusammenführen
Öffentlich-rechtliche Vorgaben bestimmen, ob Vorhaben genehmigungsfähig sind, welche Anforderungen gelten und wo Handlungsspielräume bestehen. Wir beraten Unternehmen, Projektentwickler, Investoren und öffentliche Akteure in zentralen Fragen des öffentlichen Rechts.

Genehmigungsverfahren und Verwaltungsrecht – wir setzen Ihre Positionen durch
Unsere Beratung setzt dort an, wo staatliche Regulierung auf wirtschaftliche, planerische oder infrastrukturelle Vorhaben trifft. Wir unterstützen bei Genehmigungsfragen, bei der rechtlichen Bewertung öffentlich-rechtlicher Rahmenbedingungen und bei der Durchsetzung oder Abwehr verwaltungsrechtlicher Positionen. Dabei geht es regelmäßig um komplexe Verfahren, unterschiedliche Behördenzuständigkeiten und anspruchsvolle Abwägungsentscheidungen.
Öffentlich-rechtliche Anforderungen entfalten ihre volle Wirkung erst im Kontext des jeweiligen Projekts, der Verwaltungsstruktur oder der wirtschaftlichen Zielsetzung. Wir betrachten sie deshalb nie isoliert – sondern immer eingebettet in das, was unsere Mandanten tatsächlich erreichen wollen.
Öffentliches Baurecht – von der Bauleitplanung bis zur Baugenehmigung
Ein besonderer Schwerpunkt liegt im öffentlichen Baurecht. Wir beraten bei der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben, zu Bauleitplanung, Baugenehmigungen, Nutzungsfragen sowie zu den Schnittstellen zwischen Planung, Verwaltung und Projektentwicklung. Gerade bei größeren oder sensiblen Vorhaben ist eine präzise öffentlich-rechtliche Einordnung entscheidend.
Kommunales Wirtschaftsrecht: Verwaltung und wirtschaftliche Interessen in Einklang bringen
Darüber hinaus beraten wir im kommunalen Wirtschaftsrecht. Hier begleiten wir insbesondere Fragen der rechtlichen Ausgestaltung kommunaler Betätigung, der Organisation öffentlicher Aufgabenwahrnehmung, der Zusammenarbeit zwischen Kommune und Beteiligungsgesellschaften sowie der rechtssicheren Einbindung wirtschaftlicher Interessen in kommunale Entscheidungsprozesse. Solche Themen verlangen regelmäßig eine Beratung, die öffentlich-rechtliche Vorgaben, kommunalrechtliche Strukturen und wirtschaftliche Zielsetzungen zusammenführt.
Beamtenrecht – Statusfragen, Versorgung und dienstrechtliche Konflikte
Im Beamtenrecht beraten wir zu statusrechtlichen Fragestellungen, zu dienstrechtlichen Maßnahmen, versorgungsrechtlichen Angelegenheiten, zu Auswahl- und Besetzungsverfahren sowie zu Konflikten im beamtenrechtlichen Verhältnis. Gerade im öffentlichen Bereich ist dabei eine rechtlich präzise und verfahrenssichere Begleitung wichtig. Im Bereich des Beamten- und Versorgungsrechts beraten wir auch einzelne Mandanten.
Organrechte, Fraktionen, Wahlbeamte – rechtliche Begleitung im kommunalen Spannungsfeld
Ebenso beraten wir bei Fragestellungen zum allgemeinen Kommunalrecht und insbesondere den sich aus den Vorgaben der Gemeindeordnung ergebenden Rechten und Pflichten kommunaler Akteure. Wir unterstützen Ratsmitglieder, Fraktionen, Hauptverwaltungsbeamte und kommunale Wahlbeamte bei der Wahrnehmung ihrer Organrechte. Dabei kennen wir das Spannungsfeld zwischen politischen und rechtlichen Interessen aus eigener Erfahrung – und können sowohl auf einvernehmliche Lösungen hinwirken als auch berechtigte Anliegen konsequent verfolgen.
Fördermittelrecht – Fördervoraussetzungen, Mittelverwendung und Rückforderungsrisiken
Auch das Fördermittelrecht kann für Unternehmen, Kommunen und öffentliche Auftraggeber wirtschaftlich folgenreich sein. Wir beraten bei der rechtlichen Einordnung von Fördervoraussetzungen, bei der Begleitung von Förderverfahren und bei Fragen der Mittelverwendung, Rückforderung oder Verfahrenssicherheit. Förderrechtliche Fragestellungen stehen häufig in engem Zusammenhang mit Vergabe-, Haushalts- oder Beihilfethemen und erfordern daher eine sorgfältige rechtliche Bewertung.
Öffentliches Recht: typische Schwerpunkte
- Beratung zu genehmigungs- und verwaltungsrechtlichen Fragestellungen
- Öffentliches Baurecht und planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben
- Begleitung von Behördenverfahren und verwaltungsrechtlichen Konflikten
- Beratung im Fördermittelrecht
- Unterstützung bei öffentlich-rechtlichen Schnittstellen komplexer Projekte
- Pensionsansprüche kommunaler Wahlbeamter
- Unterstützung bei kommunalrechtlichen Fragestellungen der handelnden Akteure in Rat und Verwaltung


