Bau- und Architektenrecht – vom Vertragsschluss bis zum Konfliktfall
Bauprojekte scheitern selten an der Technik – häufiger an ungeklärten Verträgen, ungesicherten Ansprüchen und eskalierenden Konflikten zwischen Projektbeteiligten. Wir sorgen dafür, dass das Recht nicht zum Risiko wird.

Bauverträge von Anfang an klar strukturieren
Bauprojekte sind rechtlich, technisch und wirtschaftlich anspruchsvoll. Unterschiedliche Projektbeteiligte, enge Zeitpläne, erhebliche Investitionsvolumina und komplexe Vertragsstrukturen führen dazu, dass Konflikte häufig nicht auf einen einzelnen Punkt reduziert werden können. Wir beraten Auftraggeber, Projektentwickler, Unternehmen, Planer und weitere Beteiligte im Bau- und Architektenrecht über alle Projektphasen hinweg.
Unsere Tätigkeit beginnt häufig bereits bei der Vertragsgestaltung. Denn viele spätere Auseinandersetzungen lassen sich vermeiden, wenn Leistungen, Verantwortlichkeiten, Termine, Vergütung und Schnittstellen frühzeitig klar geregelt werden. Wir prüfen und gestalten Bauverträge, Architekten- und Ingenieurverträge und beraten bei der rechtlichen Strukturierung anspruchsvoller Bauvorhaben.
Nachträge, Mängel, Verzögerungen: Ansprüche im laufenden Projekt sichern
Während der Projektumsetzung unterstützen wir bei Nachträgen, Bauablaufstörungen, Mängeln, Verzögerungen, Vergütungsfragen und Abnahmen. Wir helfen dabei, Streitpunkte rechtlich einzuordnen, Ansprüche zu sichern und belastbare Lösungen für laufende Projekte zu entwickeln. Wo erforderlich, vertreten wir unsere Mandanten auch in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen.
Architektenrecht – Haftung, Honorar und Verantwortlichkeiten klar regeln
Im Architektenrecht beraten wir insbesondere zu Planungs- und Überwachungsleistungen, Haftungsfragen, Honorarstreitigkeiten sowie zur Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen den Projektbeteiligten. Gerade bei komplexen Vorhaben kommt es entscheidend darauf an, Pflichten und Risiken klar zuzuordnen.
Von der Vergabeentscheidung zum baurechtlichen Vertrag
Folgt auf ein Vergabeverfahren die Umsetzung, gestalten wir die dafür notwendigen baurechtlichen Verträge. So begleiten wir den gesamten Prozess — vom Vergaberecht bis zum Bauvertrag — aus einer Hand.
Unsere Beratung ist darauf ausgerichtet, baurechtliche Konflikte nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit dem konkreten Projekt zu betrachten. So entstehen Entscheidungen, die nicht nur vor Gericht standhalten, sondern sich auch auf der Baustelle umsetzen lassen.
Bau- und Architektenrecht: typische Schwerpunkte
- Gestaltung und Prüfung von Bau-, Architekten- und Ingenieurverträgen
- Beratung bei Nachträgen, Mängeln und Bauablaufstörungen
- Unterstützung bei Vergütungs- und Haftungsfragen
- Begleitung von Abnahmen und Projektkonflikten
- Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen




