Immobilien- und Infrastrukturprojekte sind regelmäßig komplex. Sie verbinden Grundstücksrecht, Bau- und Architektenrecht, öffentliches Recht, Finanzierung, Mietrecht und gesellschaftsrechtliche wie steuerrechtliche Fragestellungen. Gerade bei gewerblichen Immobilien, Projektentwicklungen, Bestandsportfolios und Infrastrukturmaßnahmen kommt es darauf an, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln.
aurantia berät Eigentümer, Investoren, Projektentwickler, Bestandshalter, Bauunternehmen, Betreiber und öffentlich-rechtliche Akteure in allen wesentlichen Phasen eines Immobilien- oder Infrastrukturprojekts. Wir begleiten den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und Immobiliengesellschaften, prüfen rechtliche und steuerliche Strukturen, gestalten Grundstückskaufverträge, Miet- und Pachtverträge, Bau- und Planerverträge sowie projektbezogene Vereinbarungen zwischen den Beteiligten.