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Rechtsberatung für kommunale Unternehmen, Beteili­gungen und öffentliche Aufgaben

Kommunale Unternehmen verbinden öffentliche Pflichten mit wirtschaft­lichem Handeln. Wir beraten an dieser Schnittstelle – rechtlich, steuerlich und unternehmerisch.

Eine Beraterin und ein Berater gehen im Gespräch durch einen Büroflur

Kommunalunternehmen stehen an der Schnitt­stelle zwischen öffentlicher Aufgaben­erfüllung und wirtschaft­licher Betätigung. Stadtwerke, Wohnungsbaugesellschaften, Infrastrukturgesellschaften, Versorgungsunternehmen, Entsorgungs­betriebe, Entwicklungs­gesellschaften und sonstige kommunale Beteiligungen müssen kommunal­rechtliche Vorgaben, Gesellschafts­recht, Vergabe- und Beihilferecht, Steuerrecht, Finanzierung, Aufsicht und operative Anforderungen in Einklang bringen.

aurantia berät kommunale Unternehmen, öffentliche Träger und private Partner bei Strukturierung, Vertrags­gestaltung, Transaktionen, Kooperationen und streitigen Fragen. Wir unterstützen bei der Gründung und Umstrukturierung kommunaler Gesellschaften, bei Beteiligungs­modellen, Geschäfts­ordnungen, Organpflichten, Aufsichtsrats- und Gesellschafter­fragen sowie bei Vertrags­beziehungen mit Kommunen, Dienstleistern, Investoren und Nutzern.

Zwei Berater und eine Beraterin mit Tablet stehen im Büro im Gespräch beisammen

Kommunalrechtliche Bindungen und Vergaberecht rechtssicher abbilden

Unsere Beratung berück­sichtigt die besonderen Bindungen kommunaler Unternehmen. Neben wirtschaf­tlichen Zielen sind kommunal­rechtliche Zulässigkeit, Transparenz, Gremien­befassung, Vergaberecht, Beihilferecht, Haushalts­bezug und öffentliche Zweck­setzung zu beachten. Wir helfen dabei, Entscheidungs­prozesse rechtssicher vorzubereiten und Verträge so zu gestalten, dass sie sowohl kommunal­rechtlich belastbar als auch wirtschaft­lich praktikabel sind. Aufgrund unserer persönlichen Erfahrungen verstehen wir die Herausfor­derungen der handelnden Akteure.

Infrastruktur- und Versorgungs­projekte im kommunalen Kontext

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Immobilien-, Infrastruktur- und Versorgungs­projekten. Wir begleiten kommunale Unter­nehmen bei Grundstücks­geschäften, Projektentwick­lungen, Energie- und Versorgungsthemen, Betreiberstrukturen, öffent­lichen Kooperationen und Restrukturierungen.

Berater in blauem Anzug steht im Besprechungsraum vor einem Bildschirm, ein Kollege sitzt im Vordergrund und hört zu

Typische Beratungsthemen

  • Gründung und Strukturie­rung kommunaler Unternehmen

  • Gesellschafts­recht und Organ­beratung

  • Geschäfts­ordnungen, Beschlüsse und Gremien­prozesse

  • Vergabe-, Beihilfe- und Kommunalrecht

  • Beteiligungs­modelle und öffentlich-private Kooperationen

  • Grundstücks-, Infrastruktur- und Versorgungs­projekte

  • Verträge zwischen Kommune, Unternehmen und privaten Partnern

  • Beratung von Stadtwerken, Wohnungsbau- und Entwicklungs­gesellschaften

  • Restrukturierung kommunaler Beteiligungen

  • Gerichtliche und außer­gerichtliche Vertretung