Kommunalunternehmen stehen an der Schnittstelle zwischen öffentlicher Aufgabenerfüllung und wirtschaftlicher Betätigung. Stadtwerke, Wohnungsbaugesellschaften, Infrastrukturgesellschaften, Versorgungsunternehmen, Entsorgungsbetriebe, Entwicklungsgesellschaften und sonstige kommunale Beteiligungen müssen kommunalrechtliche Vorgaben, Gesellschaftsrecht, Vergabe- und Beihilferecht, Steuerrecht, Finanzierung, Aufsicht und operative Anforderungen in Einklang bringen.
aurantia berät kommunale Unternehmen, öffentliche Träger und private Partner bei Strukturierung, Vertragsgestaltung, Transaktionen, Kooperationen und streitigen Fragen. Wir unterstützen bei der Gründung und Umstrukturierung kommunaler Gesellschaften, bei Beteiligungsmodellen, Geschäftsordnungen, Organpflichten, Aufsichtsrats- und Gesellschafterfragen sowie bei Vertragsbeziehungen mit Kommunen, Dienstleistern, Investoren und Nutzern.